DAKO / Mindestlohn: Web-Portal schützt vor Bußgeldern

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Zertifikate zum Mindestlohn online erstellen und ausdrucken. Foto: KfdM. Zum Herunterladen bitte anklicken.

Jena, den 22. Dezember 2014 – Die DAKO Unternehmensgruppe bietet unter der Adresse www.mindestlohncheck.de einen neuen kostenlosen Service, mit dem sich Transportunternehmer, Spediteure und Verlader zum Mindestlohngesetz informieren und zertifizieren lassen können. Hintergrund der Aktion ist die Auftraggeberhaftung, die mit Bußgeldern von bis zu 500.000 EUR droht. Demnach müssen Unternehmen sicherstellen, dass auch Vertragspartner und Subunternehmer die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns einhalten. Für diese Verpflichtung hat DAKO ein Online-Zertifikat entwickelt, das die am Transportprozess beteiligten Unternehmen auf einfache Weise beantragen und ausdrucken können.
Text als WORD-Datei: PI_DAKO_Mindestlohn
Die Auftraggeberhaftung geht aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hervor. Demnach haftet, wer zum Erfüllen von Werk- oder Dienstleistungen ein anderes Unternehmen beauftragt. Die Haftung bezieht sich auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und dessen Auftragnehmer zum Bezahlen des Mindestlohns an die Beschäftigten. Das bedeutet konkret, dass sich die Mitarbeiter eines Auftragnehmers direkt an den Auftraggeber wenden können, insofern sie keinen Mindestlohn erhalten. Ab Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindeststundenlohn von wenigstens 8,50 Euro.
Vor diesem Hintergrund müssen sich Auftraggeber vor unabsehbaren Folgekosten absichern. Generell ist es empfehlenswert, die eigenen Vertragsunterlagen entsprechend anzupassen. Zumindest sollte eine Bestätigung des beauftragten Unternehmens eingefordert werden, in der die Bezahlung des Mindestlohns versichert wird. Weiterhin sollte durch den Auftragnehmer bestätigt werden, dass dieser nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, da dies zumeist ein Hinweis auf ein früheres Fehlverhalten ist.
Mi einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Subunternehmer zur Einhaltung des Mindestlohns. Diese Erklärung unterliegt keiner besonderen Form und kann inhaltlich frei gestaltet werden. Ein Beispiel sowie konkrete Handlungsschritte findet man im Internet unter der Adresse www.mindestlohncheck.de. Auf diesem Web-Portal können sich Auftraggeber und alle Vertragspartner auf einfache Weise zertifizieren lassen. Zudem bietet die von DAKO realisierte Website sich umfassende Informationen zum MiLoG.
Die drohenden Bußgelder unterstreichen die Bedeutung der neuen Plattform. Wer sich nicht an das Mindestlohngesetz hält, muss künftig mit empfindlichen Sanktionen und Nachforderungen rechnen. Geldbußen von bis zu 500.000 Euro sind bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ebenso möglich wie der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer rechnen, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn gezahlt wurde. Ebenso möglich sind Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgebern. Dies kann selbst dann passieren, wenn die betroffenen Arbeitnehmer nicht auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn klagen. Weiterhin droht die Einleitung eines Strafverfahrens wegen nicht abgeführter Sozialabgaben.
 
DAKO Unternehmensgruppe
DAKO ist ein mittelständisches Soft- und Hardwareunternehmen, das sich auf die Bereiche Multimedia/CAD, Transportgewerbe, Banken/Sparkassen und Sicherheitslösungen spezialisiert hat. Der Geschäftsbereich „Transportgewerbe“ dreht sich rund um das Auslesen, Auswerten und Archivieren von digitalen Tachografen und Fahrerkarten. Neben lokalen, unabhängigen Lösungen steht den Kunden dabei auch ein serviceorientiertes Onlineportal für Komplettlösungen zur Verfügung.
Im Bereich „Sicherheitslösungen“ bietet DAKO ein komplettes Instrumentarium für die Verkehrssicherheit, Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Tunnelsicherheit, Rotlichtüberwachung, Unfallauswertung, Biometrie sowie mobile Kontrollgeräte für das mobile Auslesen und Auswerten von Daten.
Für Banken/Sparkassen entwickelt DAKO Lösungen für die Erfassung, Aufbereitung und Archivierung von Dokumenten, Altdatenmigration sowie die Unterschriftenprüfung.
Die im Jahr 1992 als EDV-Ingenieur- und Systemhaus gegründete Firma bietet zudem hochwertige Lösungen in dem Bereich Multimedia/CAD für individuelle Kataloge und intelligente Produktkonfiguratoren mit nativer CAD-Anbindung.
 
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