Hamburg 12.1.2021 – Mit ZELOS soll der Austausch von Unterlagen, Anfragen und Stellungnahmen zwischen den Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten automatisiert werden. Nach Schätzungen des Zolls lassen sich so jährlich 5 Millionen Ausdrucke einsparen. Der Start wurde bereits mehrfach verschoben. „Jetzt zeichnet sich ab, dass die Anwendung in Teilverfahren im ersten Halbjahr 2021 startet“, berichtet Lutz Hagen, Berater Zollangelegenheiten bei DAKOSY.
Text als WORD-Datei: PM_Dakosy_Zelos
Technisch ist ZELOS eine neue Anwendung des ATLAS-Systems zur Zollanmeldung. Für die automatische Übermittlung verknüpfen und speichern die Wirtschaftsbeteiligten ihre Unterlagen mit der Anmeldung im Wirtschaftssystem. Die ergänzenden Dokumente sind damit zentral verfügbar und der bearbeitende Zollbeamte hat direkten Zugriff auf die für ihn relevanten Informationen. Dies soll die heutigen telefonischen Nachfragen, Kurierfahrten, Faxe und E-Mails und die damit verbundene Papierflut eindämmen.
Nach Informationen von Hagen wurde ZELOS bereits im internen Testbetrieb erprobt, bei dem zwischen ausgewählten Zollämtern Informationen ausgetauscht wurden. Weiter berichtet er: „Noch nicht umgesetzt ist der Testbetrieb mit der Teilnehmersoftware, wie beispielsweise ZODIAK GE von DAKOSY. Dafür steht bis jetzt im zollseitigen IT-Verfahren ATLAS kein Testsystem zur Verfügung. Wir warten auf die Termine für die Erprobung und die Zertifizierung“. Die Teilnehmersoftware ZODIAK GE wurde bereits vollständig um die ZELOS-Funktionalität erweitert. Doch Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die Zertifizierung durch das ATLAS-System.
Teilverfahren in ATLAS-Version 9.1 geplant
Zum jetzigen Zeitpunkt geht Hagen davon aus, dass ZELOS zollseitig in Teilverfahren mit der ATLAS-Version (Release 9.1.) einführt wird. Laut der Generalzolldirektion ist geplant, das Release 9.1 am 6. März 2021 in den Produktivbetrieb zu überführen. Zertifizierungen sollen ab dem 2. Quartal 2021 möglich sein. Wichtig zu wissen ist, dass ZELOS zunächst nur Teilverfahren zur Verfügung stehen wird. Dabei ist nicht bekannt, ob mit den Im- oder Exportprozessen begonnen wird.
Welche Unterlagen sich perspektiv digitalisiert übermitteln lassen, lässt sich schon heute nachlesen. Diese sind in der Codeliste I0255 (veröffentlicht auf www.zoll.de) namentlich genannt. Dazu gehören unter anderem Handelsrechnungen, Frachtpapiere, Lieferscheine und Präferenznachweise. Weiter händisch verschickt werden müssen Originalunterlagen, die vom Zoll abgeschrieben werden müssen, wie Einfuhrlizenzen. Das langfristige Ziel ist, laut Hagens Kenntnis, dass sich alle Dokumente, beispielsweise auch Veterinärunterlagen digital an den Zoll übermitteln lassen.
Der automatisierte Austausch von ergänzenden Unterlagen mit dem Zoll ist DAKOSY durch ähnliche Verfahren in anderen Ländern bestens vertraut. Das Hamburger Softwarehaus bildete dieses Verfahren bereits in seiner Zollsoftware für die Nachbarstaaten Österreich und Schweiz ab.
Weitere Informationen
* Zoll-Video https://www.zoll.de/DE/Presse/Videos_faq/faq_17_zelos_erklaervideo.html?nn=322248&faqCalledDoc=322248
* Vorabhinweise zur Codeliste „ZELOS-Unterlagen
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Codelisten/zelos_unterlagen.html
Über die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG
Als eines der führenden Softwarehäuser für die Logistik bietet DAKOSY seit nahezu 40 Jahren digitale Lösungen für die internationale Speditions- und Zollabwicklung sowie das Supply Chain Management an. Darüber hinaus betreibt DAKOSY das Port Community System (PCS) für den Hamburger Hafen und das Cargo Community System (FAIR@Link) für die Flughäfen Frankfurt und Hamburg. Alle in die Export- und Importprozesse involvierten Unternehmen und Behörden können durch die Nutzung der digitalen Plattformen ihre Transportprozesse schnell und automatisiert abwickeln.