Einführung des neuen Zollkodex und Aufgaben für die IT
Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wird kommen – wann genau er allerdings Anwendung findet, ist nach wie vor ungewiss. Auf diesen Nenner brachte es Simon Meyer vom Bundesministerium der Finanzen. Nachdem verschiedene Änderungen an dem bereits 2008 beschlossenen “Modernisierten Zollkodex” vorgenommen wurden und werden, ist das Inkrafttreten des UZK derzeit für spätestens 24. Juni 2013 geplant. Doch es ist auch ein Übergangszeitraum vorgesehen, so dass voraussichtlich erst einmal alles beim Alten bleibt.
Durchbruch bei der Gelangensbestätigung
Ein weiteres Thema, das die Branche seit Längerem beschäftigt, ist die Gelangens-bestätigung. Als Durchbruch bezeichnet der DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.) den offiziellen Entwurf zur Gesetzesänderung von Oktober 2012. So gilt die weiße Spediteurbescheinigung wieder als umsatzsteuerlicher Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig. Zudem wurde die Rolle des Spediteurs bei der Beschaffung der Gelangensbestätigung entschärft, die Versicherung, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, entfällt. Diese und weitere Änderungen sollen ab 1. Juli 2013 gelten.
Luftfracht – Zukunft der bekannten Versender
Im nächsten Jahr am 25. März endet die Übergangsfrist für bekannte Versender. Einige Stellen im Markt sprechen davon, dass sich der Sendungsdurchlauf zeitlich verdreifachen könnte, da sich die Versender nur zögerlich zertifizieren lassen. Doch die Zertifizierung durch das Luftfahrtbundesamt ist nötig, um nach dem Stichtag als bekannter Versender angesehen zu werden, denn nur dessen Luftfrachtsendungen gelten künftig als sicher, alle anderen müssen umfassend kontrolliert werden. Von den über 40.000 bekannten (Alt-)Versendern sind bislang nur rund 1.000 zertifiziert oder dafür angemeldet. Wenn das so bleibt, wären unter anderem Zeitverzögerungen durch fehlende technische Kontrollkapazitäten oder Engpässe bei den Umschlagsflächen die Folge.
Änderung der Gestellung am Frankfurter Flughafen
Mit Änderungen wartet im neuen Jahr auch der Frankfurter Flughafen auf. Denn statt vieler verschiedener Gestellungsorte gibt es künftig nur noch einen Gestellungs- und Lagerort für Gemeinschaftswaren: den Flughafen selbst. Die Ware muss an zugelassenen Ausgangszollstellen gestellt werden. Der Air Cargo Pool bietet hier eine deutliche Erleichterung, indem er die automatisierte elektronische Ausgangsabwicklung und eine Gestellung an speziellen Air Cargo Pool Terminals direkt am Flughafen ermöglicht. Zu beachten dabei ist, dass die Ware am Gestellungsort auch vorhanden sein muss und die Gestellung nicht schon dann vorgenommen wird, wenn die Ware noch unterwegs ist. Doch genau das ist bei 55 Prozent aller gestellten Waren der Fall.
ATLAS und EORI in den Startlöchern
Timing ist wichtig – das gilt auch für die IT-Umstellung auf das ATLAS-Release 8.4. Unsere Software ZABIS 7.0 unterstützt alle Prozesse und setzt die neuen Regelungen richtlinienkonform um, auch den Wechsel von der bisherigen Zollnummer auf die neue EORI-Nummer.
Chancen und Herausforderungen des Präferenzrechts in der EU
Intensiv auseinandersetzen sollte man sich mit dem Präferenzrecht in der EU. Der Warenverkehr mit der Türkei sowie die neuen Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Ländern, der Anden-Gemeinschaft sowie den zentral-amerikanischen Ländern und Indien sind hiervon betroffen. Die Risiken des Präferenzrechts und dessen Organisationsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Daher sollte man die Zollvorteile unbedingt den Aufwändungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen gegenüberstellen.
Papierlose Luftfrachtabwicklung – Traum oder Alptraum?
Was etix für Passagierflüge ist, ist das Thema e-freight für die Luftfrachtbranche – nur dass letzteres deutlich mehr Startschwierigkeiten hat. Noch gibt es Ladehemmungen, auch aufgrund von Unsicherheiten und dem Festhalten an angestammten Verfahrensweisen, zumal es viele länderspezifische Unterschiede zu überwinden gilt. Doch e-freight ist die Zukunft. Selbst wenn die totale Digitalisierung derzeit noch Vision ist: Es wurde schon vieles erreicht, beispielsweise die Einführung der Airway Bills in elektronischer Form (eAWB) als ersten Schritt in einem Prozess, der an Fahrt zunehmen wird.
Die LSi in Kirchheim fertigt bereits mehr als 80% des Luftfrachtaufkommens über e-freight ab. Wir sehen generell eine sehr große Herausforderung und auch Vorteile in dieser elektronischen Abwicklung.