Ladungssicherung / KCN: De-minimis finanziert Antirutschböden

einbau ARB in LKW
Bis zu 80 Prozent der Beschaffungskosten von KCN-Antirutschböden sind im Rahmen des De-minimis-Programms förderfähig. Quelle: KCN. Zum Herunterladen bitte Anklicken.

Holzmaden, den 4. April 2017 – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat jetzt bestätigt, dass bis zu 80 Prozent der Beschaffungskosten von KCN-Antirutschböden im Rahmen des De-minimis-Programms förderfähig sind. Darauf hat die auf Kunststoff-Coating und Antirutschböden spezialisierte KCN GmbH hingewiesen. Das Förderprogramm De-Minimis wurde im Zusammenhang mit der so genannten Maut-Harmonisierung ins Leben gerufen. De-Minimis fördert um Beispiel die Anschaffung von Hilfsmitteln für die Ladungssicherung. Die Antragsfrist der Förderperiode 2017 läuft bis zum 2. Oktober 2017.
Text als WORD-Datei: PI_KCN_DeMinimis
KCN produziert Antirutschböden mit den drei verschiedenen Oberflächen KCN-09, KCN-13 und KCN-01. Bei dem Antirutschboden KCN-01 handelt es sich um einen Antirutschboden mit “eingebautem Schalldämpfer”. Dieser Boden eignet sich am besten für geschlossene Laderäume. Der Gleitreibbeiwert liegt bei µ= 0,7. Die Oberfläche KCN-09 ist ein Top-Produkt mit den besten Antirutscheigenschaften und eignet sich speziell für offene Pritschen. Der Gleitreibbeiwert liegt bei µ= 0,8. Die Oberfläche KCN-13 überzeugt durch ihren “Gummiboden-Effekt”. Dieser Antirutschboden ist besonders für Kastenwägen geeignet, mit denen Stückgut transportiert wird. Der Gleitreibbeiwert liegt bei µ= 0,7.
Alle KCN-Antirutschböden werden in handelsüblichen Plattengrößen gefertigt. Als Trägermaterial kommen neben Holz auch Metall oder Kunststoff zum Einsatz. Bei den Oberflächen KCN-01 und KCN-13 ist alternativ auch eine Aufbringung direkt im Fahrzeug möglich.
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm “De-minimis” erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der mautpflichtigen Lkw, jedoch nicht mehr als höchstens 33.000 Euro.
Um Fördermittel zu erhalten, muss zunächst einen De-minimis Antrag ausgefüllt und fristgerecht auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG) hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch das BAG erhält der Antragsteller eine Zusage in Form des so genannten Zuwendungsbescheids über De-Minimis-Beihilfen.
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis werden verschiedene Maßnahmen gefördert. Dazu gehören zum Beispiel fahrzeugbezogene Maßnahmen wie der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen oder personenbezogene Maßnahmen wie Aufwendungen für Sicherheitsausstattungen und Berufskleidung. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wie zum Beispiel der Erwerb von Telematiksystemen. Es bestehen bezüglich der einzelnen Maßnahmen keine Einschränkungen beim Förderhöchstbetrag. Zu berücksichtigen ist lediglich der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag. Förderfähig sind aber nur Maßnahmen, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine andere vergleichbare Regelung vorgeschrieben sind.
Initiiert wurde das Förderprogramm durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Anträge nimmt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entgegen. Zuwendungsberechtigt sind Güterkraftverkehrs-Unternehmer sowie alle Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die förderungswürdige Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
 
Hintergrund: Ladungssicherung mit Antirutschböden
Bei einem Lkw muss die Ladung zu den Seiten und nach hinten gegen 50 Prozent des Ladungsgewichtes gesichert werden. In Fahrtrichtung sogar gegen 80 Prozent. Diese Werte werden durch den alleinigen Einsatz eines Antirutschbodens mit einem Gleitreibbeiwert von µ=0,8 erreicht. Auf dieser Basis sind nur noch wenige Zurrmittel notwendig, um beispielsweise ein Kippen von Paletten zu verhindern.
Die KCN-Antirutschböden besitzen im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugböden einen deutlich erhöhten Gleitreibbeiwert von bis zu µ = 0,8. Außerdem bieten KCN-Antirutschböden einen zusätzlichen Schutz vor Verschleiß, Korrosion und Schallentwicklung (PIEK-Verordnung) sowie eine hohe Beständigkeit gegen chemische Stoffe.
 
Hintergrund: KCN
Die KCN GmbH arbeitet seit 1997 im Bereich Kunststoff-Coating und gehört damit in Deutschland zu den erfahrensten Spezialisten. Das inhabergeführte Familienunternehmen, hat sich auf Antirutschböden sowie Kunststoffbeschichtungen in den Bereichen Logistik, Bau, Hygiene, Industrie und Freizeit spezialisiert. Bereits seit 2009 entwickelt und produziert KCN rutschhemmende Beschichtungen für die Ladungssicherung. KCN-Antirutschböden sind durch das Fraunhofer Institut IML im Langzeittest geprüft und von der DEKRA nach VDI 2700, Blatt 14 zertifiziert. Seit 2012 ist KCN Lieferant für Antirutschböden bei namhaften Fahrzeugherstellern und OEMs.
Weitere Infos unter www.kcn.de und www.antirutschboden.de. Ein Videoclip mit einem Fahrversuch kann unter der Adresse www.antirutschboden.de/video/ abgerufen werden.
 
This project has received funding from the European Union‘s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No 710968
 
 
Pressekontakte:

KCN GmbH KfdM – Kommunikation für den Mittelstand
Heike Lange
Zeller Straße 20
73271 Holzmaden
Tel. +49 7023 15690-22
E-Mail: h.lange@kcn.de
Internet: www.kcn.de
Marcus Walter
Sudetenweg 12
D-85375 Neufahrn
Fon: 08165 / 999 38 43
Mobil: 0170 / 77 36 70 5
E-Mail: walter@kfdm.eu