Soloplan / Logistiksoftware: CarLo erfüllt E-Rechnungspflicht

Kempten, 17. Oktober 2024 – Das Transportmanagementsystem CarLo vom Allgäuer Softwarehaus Soloplan erfüllt fristgerecht die ab 1. Januar 2025 geltenden Normen und Pflichten für das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen. Grundlage bildet die EU-Norm EN 16931, die einen europaweit einheitlichen technischen Standard für das Datenformat elektronischer Rechnungen vorgibt. In Deutschland werden das die Formate X-Rechnung sowie ZUGFeRD sein. Rechnungen im einfachen PDF-Format gelten hingegen nicht als E-Rechnung.

Die E-Rechnungspflicht für deutsche Unternehmer kommt in mehreren Schritten. Quelle: Soloplan

Im ersten Schritt müssen ab 2025 alle Unternehmer elektronische Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen, die von der Umsatzgröße des jeweiligen Unternehmens abhängen. Wer 2026 einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR erwirtschaftet, muss bereits ab 2027 E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt diese Pflicht für alle Unternehmen. Allerdings betrifft die Regelung nur den B2B-Bereich sowie Inlandsrechnungen. Auslandsrechnungen, der B2C-Bereich und Rechnungen in einer Höhe von bis zu 250 EUR sind von der Pflicht ausgenommen. Anwender des Transportmanagementsystems CarLo stehen in jedem Fall auf der rechtssicheren Seite: Die aktuelle Version der auf mehreren Kontinenten eingesetzten Logistiksoftware beherrscht bereits heute das Empfangen, Betrachten, Erzeugen und Versenden elektronischer Rechnungen.

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