Handlungsvollmacht: BTK überträgt Verantwortung

Zum Herunterladen bitte anklicken.Rosenheim, 15. Februar 2011 – Mit der Vergabe von vier neuen Handlungsvollmachten fördert die BTK Befrachtungs- und Transportkontor GmbH konsequent die unternehmerische Verantwortung kompetenter Mitarbeiter.

Seit Februar agiert der mittelständische Logistikdienstleister mit 260 Mitarbeitern und einem Fuhrpark von 150 Einheiten mit insgesamt acht Handlungsbevollmächtigten und einer Prokuristin. Die drei Geschäftsführer Josef Heiß, Bernhard Reichert und Franz Weiß haben dazu vier neue Handlungsbevollmächtigte ernannt. Diese können Rechtsgeschäfte, die der Betrieb gewöhnlich mit sich bringt, nach § 54 Abs. 1 HGB durchführen. Neu dazugekommen sind Josef Oettl (50), Gruppenleiter Nationale Disposition Süd, Bettina Kieseler-Tietze (28), Gruppenleiterin Internationale Verkehre, die Diplom-Kauffrau für Dienstleistungsmanagement Franziska Lantzsch (25), verantwortlich für Sonderaufgaben und Manuela Schubert (26), die als Gruppenleiterin Service für das Palettenmanagement zuständig ist. „Die Handlungsvollmacht ist bei uns keine formale Auszeichnung nach Betriebszugehörigkeit oder Position. Sie richtet sich nach der Kompetenz und Bereitschaft einzelner Mitarbeiter Verantwortung zu übernehmen“, betont Franz Weiß, Geschäftsleiter Personal und Finanzen. „Wir sind überzeugt, dass der Erfolg unseres Unternehmens langfristig davon abhängt, Verantwortung zu übertragen und zu teilen.“

Text als WORD-Datei: 2011-02-15-BTK-PI-Handlungsbevollmaechtigte-FINAL

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